AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verpflichtung gegenüber dem Kunden
Die Spedition
verpflichtet sich, im Interesse des Kunden die Durchführung eines Auftrages mit
bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sollte es während eines Auftrages zu
unvorhergesehenen Komplikationen kommen, steht es der Spedition frei,
eventuelle Ausgaben dem Kunden aufzuerlegen. (gilt nur nach Absprache mit
Firmeninhaber)
2. Überprüfung des Umzugsinventars
Der Kunde hat die
Pflicht, sein Umzugsgut nach Ausladung durch die Spedition auf eventuelle
Schäden und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind der
Spedition sofort zu melden. Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 3
Tagen schriftlich eingereicht werden.
3. Zahlung dritter
Hat der Kunde
Anspruch auf Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers oder einer für ihn
zuständigen Behörde, erfolgt die Zahlung per Überweisung direkt an die
Umzugsfirma.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders
vereinbart, gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Zahlung
erfolgt in der Regel kurz vor Beendigung des Umzuges in bar gegen Quittung
(gilt bei Umzügen innerhalb von Wien). Bei Ferntouren ist die Bezahlung in bar
gegen Quittung im Voraus zu leisten, solange nichts anderes im Vertrag
vereinbart wurde. Sollte der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht in
vollem Umfang nachkommen, ist die Spedition berechtigt, Inventar einzubehalten
und gegebenenfalls beim zuständigen Amtsgericht bis zur vollständigen Bezahlung
einzulagern. Sollte nach Ablauf einer vereinbarten Frist die Zahlung nicht
erfolgt sein, wird das Gericht das Inventar versteigern.
5. Verpackung des
Inventars
Der Kunde hat die
Verantwortung für selbst verpacktes Umzugsinventar. Die Spedition ist nicht
verpflichtet, diese Güter auf fachgerechte Verpackung zu überprüfen. Für
eventuelle Schäden durch falsch verpacktes Umzugsinventar seitens des Kunden
übernimmt die Spedition keine Haftung. Überträgt der Kunde den Auftrag des
Verpackens (betrifft Ein- und Auspacken) an die Spedition, haftet für
auftretende Schäden die Spedition (laut Transportversicherung oder je m³
620,00 €). Die Transportversicherung beginnt mit Beginn des Umzuges und endet
mit dem Ende des Umzuges. Alle Schäden, die in dieser Zeit durch die Spedition
verursacht werden, sind damit abgedeckt.
6. Einlagerungen
Es gelten die
gesetzlichen Lagerbestimmungen. Sollte der Kunde einen Einlagerungsvertrag mit
der Spedition abschließen, wird die Spedition ihm diese Bestimmungen zukommen
lassen.
7. Partnerunternehmen
Die Spedition behält
sich das Recht vor, andere Partnerfirmen für einen Auftrag einzusetzen. Sollte
es auf Wunsch eines Kunden notwendig sein, ein anderes Handwerksunternehmen zu
ordern oder zu beauftragen, übernimmt die Spedition keinerlei Haftung für
entstandene Schäden, die durch Fremdfirmen verursacht wurden.
8. Rücktrittsrecht
Sollte ein
abgeschlossener Vertrag ohne triftigen Grund seitens des Kunden nicht zustande
kommen, hat der Kunde eine Rücktrittszahlung in Höhe von 35 % des vereinbarten
Preises zu leisten. Ein Rücktritt ist immer schriftlich einzureichen. 7 Tage
vor einem geplanten Umzug ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Es wird dann der komplette Rechnungsbetrag fällig.
9. Gerichtsstand
Bei
Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk
sich die Spedition befindet.
10. Material
Der Kunde erhält auf
Wunsch erforderliche Materialien (wie z.B. Kartons, Seidenpapier, Kleiderboxen
usw.) vom Unternehmen vor einem Umzug geliefert. Er verpflichtet sich aber, wiederverwendbare Materialien dem Unternehmen zurück zu
geben. Dies erfolgt in den meisten Fällen durch Abholung es Unternehmens.
11. Besichtigungen und Lieferungen
Vereinbarte
Besichtigungs- und Liefertermine sind kostenlos. Sollte der Kunde am
vereinbarten Termin nicht anwesend sein oder sich schon für ein anderes
Unternehmen entschieden haben, ohne dies unserem Unternehmen vorab mitzuteilen,
wird eine Anfahrtpauschale von 20,00 € erhoben.
12. Preisangleichung
Bei der Berechnung
des Preises sind u.a. die Angaben des Kunden über die
Platzverhältnisse am Be- und Entladeort (z.B.
Stockwerk, Fahrstuhl, Laufwege) ausschlaggebend.
Falls zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses diese Angaben ausnahmsweise nicht vollständig
vorgelegen haben und dieser Umstand unverhältnismäßig zu Lasten des
Unternehmens geht, kann der vertraglich vereinbarte Preis in Absprache zwischen
dem Unternehmen und dem Kunden den neuen Informationen entsprechend angepasst
und nachträglich geringfügig angehoben werden.